Maengel Zahnersatz Ausland mangelhaft Medizinischer Dienst Krankenkassen Studie Patienten verunsichert Berlin Zahnarzt empfehlen

del.icio.us Google Bookmarks Live MisterWong Twitter Qype YouTube Facebook



KU64 Die Zahnspezialisten
Zahnarzt Berlin
Kurfürstendamm 64
10707 Berlin Charlottenburg
Telefon 030 - 864 73 20
Fax 030 - 864 73 242
eMail info@ku64.de







goDentis-Prophylaxesiegel
       Diese Web Seite ist von der Health On the Net Stiftung akkreditiert: Klicken Sie, um dies zu überprüfen

GZFA         

   

Impressum

Sitemap

Neue MDK-Studie: Schwere Mängel bei ausländischem Zahnersatz


"Eine neue Studie des Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zu Patienten mit ausländischen Zahnersatz-Versorgungen in den Jahren 2006 und 2007  zeigt schwere Mängel auf. Um Kosten zu sparen, setzen vielerorts Patienten auf die Zahnersatz-Versorgung im Ausland. Dass es dabei  zu schweren Mängeln kommen kann, zeigt einmal mehr die  Studie des MDK, die unlängst von Dr. Christine Baulig, Koordinatorin des Fachgebiets Zahnmedizin vom MDK Rheinland-Pfalz in der Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift -  DZZ/Nr. 7, 2008 vorgestellt wurde.  

 

Die Studie des MDK mit dem Institut für medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik (IMBEI) der Uni  Mainz rügt besonders, dass viele ZE-Versorgungen aus dem  (nicht-EU-Ausland) nicht nach den in der GKV geltenden Prothetik-Richtlinien (insbesondere Abschluss notwendiger Vorbehandlungen) eingegliedert wurden. So wies jede dritte  Versorgung teils schwere Mängel auf.  Fast die Hälfte der Versorgungen (45 Prozent) waren nach  den strengen deutschen Regeln als mangelhaft anzusehen.  Mit der Konsequenz, dass Nachbesserungen empfohlen werden mussten. In 20 Prozent der untersuchten Fälle, das ist somit bei jedem fünften Patient der Fall, kam der MDK nicht  umhin, eine vollständige Neuversorgung anzuraten.

 

"Wir müssen unseren Patienten klarmachen, dass sich aus  der Behandlung im Ausland klare Konsequenzen ergeben",  so KZV-Vorstandvorsitzender Jörg-Peter Husemann. "Die  Risiken trägt vorwiegend der Patient selbst, denn weder  die in Deutschland praktizierenden Zahnärzte noch die gesetzliche Krankenkasse können bei ausländischem Zahnersatz für Nachbesserungen oder Neuanfertigungen zwingend in Anspruch genommen werden, von Notfällen einmal abgesehen.""

 

Quelle: Stefan Grande, MBZ 10/2008

Stand: 17.04.2009

Redaktion: KU64, Zahnarzt in Berlin Kudamm

Feedback abgeben